WIR sind Giersleben!

Chronologie der Ereignisse

Damit Sie sich umfassend informieren können, fasen wir die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren hier chronologisch zusammen. Die zur Verfügung gestellten Presseberichterstattungen unterliegen dem Urheberschutz und dienen an dieser Stelle rein Informationszwecken.

Sollten Sie ein Ereignis in der Auflistung vermissen, melden Sie sich bitte einfach bei uns.

Stand: 23.02.2012

 

2010 - 2011 - 2012

7. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung erscheint ein Artikel über die Entwicklung der Verbandsgemeinde. Titel: "Saale-Wipper schrumpft". Aus der dazugehörigen Infografik geht hervor, dass Giersleben nicht ohne Schulden ist, obwohl dies häufig behauptet wurde und wird. Sie finden den Text auf dem Online-Portal der MZ.

 

11. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung erscheinen die beiden Standpunkte von Stephan Richter (hier) und Peter Rietsch (nicht im digitalen Archiv der MZ gefunden), die am 29.12.2010 bereits in der Volksstimme erschienen sind. Dazu gibt es einen begleitenden Artikel, der die Entwicklung des Bürgerbegehrens beleuchtet (hier), und einen Kommentar (hier). In Kürze finden Sie hier alle Texte zum herunterladen und lesen.

 

14. Januar 2011
Der MZ-Redakteur Thorsten Köhler kommt für ein Hintergrundgespräch mit Stefan Serowiecki, Stephan Richter und Jana Körte nach Giersleben.

 

15. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung wird die nächste Gemeinderatsitzung noch für Januar angekündigt. Titel: "Bürgerbegehren wird diskutiert". Zu Wort kommt Peter Rietsch. Sie finden den Text auf dem Online-Portal der MZ.

 

16. Januar 2011
Im Supersonntag erscheint ein Leserbrief von G. Bochnig. Titel: "Miteinander reden". Den Leserbrief können Sie hier herunterladen und lesen.

 

17. Januar 2011
Der Volksstimme-Redakteur Jan-Thomas Goetze kommt zu einem klärenden Gespräch mit Stephan Richter und Jana Körte nach Giersleben. Stephan Richter hatte sich am 10. Dezember 2010 mit einer schriftlichen Beschwerde an die Volksstimme gewendet. Leider kam es nicht zu einer Einigung.

 

26. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung erscheint ein Artikel mit dem Titel: "Antrag beschäftigt Gemeinderat. Sitzung am kommenden Montag". Zu Wort kommen Stephan Richter und Peter Rietsch. Sie finden den Text auf dem Online-Portal der MZ.

 

26. Januar 2011
Unterstützer des Bürgerbegehrens verteilen in Giersleben ein Flugblatt mit Informationen, die die Initiative den Bürgern unmittelbar zukommen lassen möchte. Dieses Flugblatt können Sie auch hier herunterladen, nun jedoch in optisch veränderter Form. Eine nach Meinung der Gemeinde dem Wappen ähnliche Darstellung wurde wegen damit verbundener anwaltlicher Schritte gegen die Vertreter der Bürgerinitiative vorsorglich entfernt. Geltend gemachte Vorwürfe sind damit jedoch nicht anerkannt (vergleiche 12. Februar 2011).

 

27. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der MZ erscheint ein Artikel zur Verteilung von Finanzmitteln an Mehringer Vereine. Interssant als Hintergrundinformation, über Möglichkeiten die Aschersleben seinen Ortsteilen bietet.

 

28. Januar 2011
Der Giersleber Bodo Hahn lässt ein Flugblatt verteilen. Dieses können Sie hier herunterladen und lesen.

 

28. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung erscheint ein Artikel zur kommenden Gemeinderatssitzung.

 

28. Januar 2011
Im Lokalteil der Magdeburger Volksstimme erscheinen gleich drei Artikel, die in den Zusammenhang passen. Titel 1: "Verbandsgemeinderatsstzing Saale-Wipper in Alsleben. Referate und Rüge nach Warten.", Titel 2: "Biogasanlage und F-Plan. Bürger: Nehmen Sie das Bein von der Bremse", Titel 3: "Verbleib in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper oder Neuanfang in der Stadt Aschersleben? Bürgerbegehren beschäftigt Gemeinderat Giersleben". Hier können Sie alle drei Artikel herunterladen und lesen.

 

29. Januar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung wird die Diskussionsrunde auf radio hbw angekündigt. Titel: "Diskussion über Bürgerbegehren". Die Meldung finden Sie auf dem Online-Portal der MZ.

 

29. Januar 2011
Auf dem Radiosender hbw findet eine Live-Diskussion zum Thema statt. Die Teilnehmer: Stephan Richter als Vertreter der Initiative, Ascherslebens Oberbürgermeister Andreas Michelmann, SPD-Politiker Bernward Rothe als Fachmann zur Gebietsreform und der Giersleber Bürger Klaus Iwanitzky. Eingeladen war auch Peter Rietsch, der jedoch absagt. Hier gelangen Sie zu dem Mitschnitt, den radio hbw im Internet bereit stellt.

 

30. Januar 2011
Im Supersonntag erscheint ein Leserbrief von der Gemeinderätin Annemarie Reinhardt. Titel: "Eingemeindung: Nein Danke!" Hier können Sie den Text herunterladen und lesen.

 

30. Januar 2011
Nachdem zunächst nur zögerlich Meinungen zur Veröffentlichung an uns geschickt wurden, erreichen uns an diesem Tag gleich drei. Hier können Sie sie lesen.

 

31. Januar 2011
Gemeinderatssitzung ab 19.30 Uhr im Kommunikationszentrum. Dutzende Bürger kommen, um die Entscheidung des Gemeinderats zum Bürgerbegehren zu hören und weitergehende Fragen zu stellen. Der Gemeinderat lehnt das Bürgerbegehren ab. Sobald uns die schriftliche Begründung zugegangen ist, werden wir sie zu Ihrer Information einstellen und mögliche weitere Wege prüfen.

 

1. Februar 2011
Radio hbw berichtet über die Gemeinderatssitzung. Die Nachrichtenmeldung (hier) und den Bericht (hier) können Sie herunterladen und anhören.

 

2. Februar 2011
Im Aschersleber Teil der Mitteldeutschen Zeitung erscheint ein Artikel über den Beschluss des Gemeindesrats, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Titel: "Bürgerbegehren ist nicht zulässig". Zu Wort kommen Steffen Globig und Stephan Richter. Sie finden den Text auf dem Online-Portal der MZ.

 

2. Februar 2011
In der Magdeburger Volksstimme erscheint ein Artikel über den Beschluss des Gemeindesrats, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Titel: "Gierslebener Gemeinderat lehnt Antrag für Bürgerbegehren einstimmig ab". Den Artikel können Sie hier online bei der Volksstimme lesen.

 

3. Februar 2011
Jana Körte sendet einen offenen Brief per E-Mail an die Medien, in dem es um Inhalte der Gemeinderatssitzung geht, die in der Berichterstattung keine Erwähnung fanden. Auch einige Worte an die Gebrüder Rietsch sind enthalten. Hier können Sie ihn vollständig lesen.

 

6. Februar 2011
In der Aschersleber Ausgabe des Supersonntag erscheint eine Seite mit Leserbriefen, die durch die finanzielle Unterstützung Giersleber und Aschersleber Unternehmer möglich gemacht wurde. Die Flut an Leserbriefen hätte ansonsten nicht veröffentlicht werden können. Der wenige redaktionelle Platz, müsse auch für andere Themen verwendet werden, heißt es von Verlagsseite. Die Leserbrief-Seite können Sie hier herunterladen und anschauen. An dieser Stelle Dank an alle beteiligten Unternehmer!

 

7. Februar 2011
Uns erreicht eine E-Mail mit folgendem Text:

Sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Frau Körte,
Orten, in denen man einmal gelebt hat - und sei es nur für kurze Zeit -, den bleibt man irgendwie auf Lebenszeit innerlich verbunden. In diesem Sinne hat mich das Geschehen in Giersleben spontan zu einigen Überlegungen animiert, die Sie unter http://my.opera.com/Timirjasevez/blog/www-wirsindgiersleben-de
nachlesen können. Gern dürfen Sie das dort Gesagte nach Belieben verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Detlef Haase

Unser Kommentar: Wie auch immer das Ergebnis eines Bürgerentscheids sein wird, uns ist wichtig, dass die Giersleber Bürger abstimmen können, dass eine von dem Großteil der Bürger getragene Entscheidung gibt.

 

12. Februar 2011
Stephan Richter, Stefan Serowiecki und Lothar Stahmann bekommen Post vom Anwalt Dr. Lutz Boden. Er verfügt über eine Vollmachtsurkunde, um die Gemeinde, vertreten durch Benno Rietsch, in der Angelegenheit
"Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung
wegen unerlaubter Verwendung des Wappens der Gemeinde Giersleben"
zu vertreten. Alle drei sollen jeweils eine Unterlassungserklärung abgeben, in der eine Vetragsstrafe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung angekündigt wird, und eine Anwaltsrechnung in Höhe von jeweils 775,64 Euro bezahlen.

 

23. Februar 2011
Stephan Richter, Stefan Serowiecki und Lothar Stahmann schicken per Fax anwaltliche überarbeitete, unterschriebene Unterlassungserklärungen an den Anwalt Dr. Lutz Boden.

 

4. März
Im Amtsblatt ist der Beschluss zum Bürgerbegehren vom 31.01.2011 im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig. Die angekündigten Bescheide, die an die Vertreter der Initiative zugestellt werden sollten, entfallen wohl laut Kommunalaufsicht. Hier gelangen Sie zum Amtsblatt, siehe Seite 16-17.

 

7. März 2011
Um 19.30 Uhr ist Sitzung des Kulturausschusses im Kommunikationszentrum.

 

10. März 2011
Erneute Post von Anwalt Dr. Lutz Boden.

 

17. März 2011
Redaktionsleiter Gero Hirschelmann von mz-web.de fordert uns per E-Mail auf, die eingescannten Zeitungartikel aus der Mitteldeutschen Zeitung von dieser Internetseite zu nehmen. "Ich möchte Sie darüber informieren, dass unser Haus diese Art von Urheberrechtsverletzung nicht hinnehmen kann." Weiter der Vorschlag: "Die einfachste Variante wäre es, wenn Sie in Zukunft direkt auf die Nachrichten verlinken würden." So heute geschehen.

 

31. März 2011
Das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt bestätigt: Wir haben nicht das genehmigte und beim Landesarchiv registrierte Wappen der Gemeinde Giersleben verwendet. Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht, gehe zudem durch die Namen der Bürgerbegehrens-Vertreter auf dem beanstandeten Fluglatt zweifelsfrei hervor, dass es sich bei dem Absender nicht um die Gemeinde Giersleben handelte.

 

14. April 2011
Gemeinderatssitzung im Kommunikationszentrum. Wieder waren so viele Giersleber anwesend, dass die Leute bis in den Flur hinaus standen. Die Stimmung war äußerst gespannt. Bürgermeister Benno Rietsch war nicht anwesend. Sein Bruder und Stellvertreter Peter Rietsch führte die Sitzung. Den Widersprüchen gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens wurde nicht stattgegeben. Dieser und weitere Punkte führten zu Unmut bei vielen der anwesenden Giersleber. Peter Rietsch wurde mehrmals von verschiedenen Bürgern zum Rücktritt aufgefordert. Als Antwort gab es leider nur mimische Reaktion. Die Presse hat bis heute (03.05.2011) noch nicht berichtet.

 

02. Mai 2011
Viele Giersleber sind darüber verärgert, dass die Mitteldeutsche Zeitung nicht über die Gemeinderatssitzung berichtet. In einem Brief an die Redaktion bitten 30 Bürger die MZ, über das Geschehen zu berichten und es zu hinterfragen. Diesen Brief können Sie hier lesen.

 

03. Mai 2011
Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg wird der Streitfall verhandelt, ob Giersleben 2008 einen Teil der Verwaltungsumlage einbehalten durfte, weil Bürgermeister und Gemeindreat mit der Arbeit der Verwaltung in Hecklingen unzufrieden waren - oder nicht. Es handelt sich um einen fünfstelligen Betrag. Kläger ist die Gemeinde Giersleben, Beklagter der Landkreis. Das Aktenzeichen ist 9A 432/09. Aus dem Ergebnis dieser Verhandlung müssen/sollten Rückschlüsse für die noch ausstehende Auseinandersetzungsvereinbarung mit Hecklingen gezogen werden. Ein Vorschlag war jüngst (am 14. April) vom Gemeinderat Giersleben abgelehnt worden. Leider berichtete die Presse nicht. Wir haben die MZ über den Gerichtstermin informiert und eine Berichterstattung erbeten.
Für das Jahr 2009 hatte Giersleben gar keine Verwaltungsumlage gezahlt; ein sechsstelliger Betrag.

 

04. Mai 2011
Wir haben mit dem Richter Uwe Haack vom Verwaltungsgericht über den Termin am 3. Mai gesprochen.
Zuallererst: Es gab keine Entscheidung, da das Gericht die Sache durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft als erledigt angesehen hat.
Auch wenn es keine Entscheidung, also kein Urteil gab, bezog das Gericht jedoch Stellung zur Sache, die richtungweisend für die noch ausstehende Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen Giersleben und Hecklingen sein sollte. Es hat Giersleben nahe gelegt, die ausstehende Summe nachzuzahlen. Bei Unzufriedenheit mit der Verwaltungsarbeit wäre es z. B. denkbar gewesen, Schadenersatz zu fordern oder aus wichtigem Grund aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten - nicht aber, nicht zu bezahlen.
Die Nachzahlung ist nun in besagter Auseinandersetzungsvereinbarung zu regeln. Einen Hecklinger Vorschlag hatte Giersleben ja jüngst bei der Gemeinderatssitzung abgelehnt - vermutlich,  weil Giersleben erst das gestrige Verfahren abwarten wollte, in der Hoffnung, sich in ihrer Rechtsauffassung bestärkt zu sehen. Diese Hoffnung habe der Richter ihnen nehmen müssen.
Für die ausstehende Zahlung der Verwaltungsumlage für 2009 lasse sich aus dem gestrigen Termin keine direkte Schlussfolgerung ziehen. Da sei eine "schwierige juristische Frage" zu klären, da es ja nun schlussendlich keine gültige Haushaltssatzung gab. Die eine Seite vertrete die Auffassung, dass die Gemeinde G. dann auch nichts schulde, da es ja keine Satzung gab und nun auch keine Satzung mehr beschlossen werden könne, da die Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr besteht. Die andere Seite bringt vor, dass jedoch Leistungen erbracht wurden, weshalb ein Entgelt geschuldet werde. Zu prüfen wäre, ob in solchen Fällen ein Ersatzanspruch anstelle der Verwaltungsumlage festgesetzt werden darf.
Was nun weiter passiert: Wenn sich Hecklingen und Giersleben nicht auf eine Auseinandersetzungsvereinbarung einigen, ist die Kommunalaufsicht rechtlich verpflichtet eine entsprechende Regelung erlassen. Diese kann wiederum vor Gericht angefochten werden.

 

8. Mai 2011
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über die Pläne des Giersleber Gemeinderats zum Thema Dorferneuerung. Zu Wort kommt Peter Rietsch. Hier können Sie den Artikel online lesen.

 

11. Mai 2011
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet nun über das Gerichtsverfahren. Zur Wort kommen Richter Uwe Haack, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Steffen Globig, Hecklingens stellvertretende Bürgermeisterin Heike Ursel-Weishaupt, und Peter Rietsch. Den Artikel können Sie online hier lesen.

 

13. August 2011
Zustellung des fünfseitigen Widerspruchbescheids der Kommunalaufsicht an die beteiligten Personen.

 

16. August 2011
Wir informieren die Presse über die aktuelle Entwicklung mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrtes Redaktionsteam,
lange und eingehend hat die Kommunalaufsicht nun die Widersprüche etlicher Bürger gegen die erneute Ablehnung des Giersleber Bürgerentscheids zur Abstimmung über eine Eingemeindung in die Stadt Aschersleben geprüft und mit aktuellen Rechtssprechungen verglichen. Das Ergebnis der Prüfung: Das Giersleber Bürgerbegehren ist zulässig! "Die Gemeinde Giersleben hat zu Unrecht das Bürgerbegehren zurückgewiesen", so Herr Becher von der Kommunalaufsicht/Rechtsamt in seinem Widerspruchsbescheid vom 10. August 2011.
Das Bürgerbegehren richtet sich NICHT gegen den Gemeinderatsbeschluss zum Beitritt in die Verbandsgemeinde Nr 320/09 Damit verletzt es auch nicht die sechswöchige Frist, die für Begehren gelten, die sich auf einzelne Ratsbeschlüsse beziehen. "Das hier vorliegende Bürgerbegehren dient dazu, den Gemeinderat der Gemeinde Giersleben zu einer bestimmten Maßnahme zu veranlassen. Ein Bürgerbegehren könnte niemals mehr auf den Weg gebracht werden, wenn der Gemeinderat schon mal über eine Angelegenheit entschieden hat. Ein Beschluss des Gemeinderates kann nicht bis in alle Ewigkeit gelten, da auch der Gemeinderat selbst seine Entscheidungen ändern kann, wenn es die Sachlage erfordert", heißt es im Widerspruchsbescheid der Kommunalaufsicht.
Und weiter: "Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeindevereinbarung im Amtsblatt Nr. 49 des Salzlandkreises am 30. Oktober 2009 waren bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden, mit welchen sich die Bürger der Gemeinde stillschweigend einverstanden erklärten. Erst nachdem die Verbandsgemeinde Saale-Wipper über einen längeren Zeitraum die Aufgaben der Gemeinde Giersleben erfüllt bzw. besorgt hatte, seien die Antragsteller des Bürgerbegehrens zu der Erkenntnis gelangt, dass der Verbandsgemeinde Saale-Wipper kein stabiler Partner sei (...). Dies zeigt, dass sich die Verhältnisse so wesentlich geändert haben, dass das Bürgerbegehren gerechtfertigt ist." Viele Giersleber Bürger hatten beklagt, dass es keine Wahl gegeben hatte, sie nicht gefragt worden waren.
Auch der Argumentation des Gemeinderates bezüglich der Kosten folgt die Kommunalaufsicht nicht. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren auch deshalb abgelehnt, da nicht ALLE Folgekosten einer Eingliederung, wie Namensänderungen, Anschriftenänderungen oder Änderungen der Personaldokumente auf den Unterschriftenlisten beziffert wurden, sondern "nur" die Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids. Dazu die Kommunalaufsicht: "Die Gemeinde Giersleben verfügte bisher über einen ausgeglichenen Haushalt, so dass die Kosten zur Durchführung des Bürgerentscheids den Grundsätzen einer geordneten Haushaltsführung nicht entgegen stehen. Im Übrigen können die Kosten eines Gemeindezusammenschlusses im Stadium der Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung noch nicht bestimmt werden, weil sie vom Zustandekommen des entsprechend nachfolgenden Gebietsveränderungsvertrages und den darin erst festzuhaltenden Maßnahmen abhängen; deshalb würde den Initiatoren des Bürgerbegehrens Unmögliches abverlangt, wenn sie in einem solchen Stadium bereits einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen müssten (...)."
Gegen den Widerspruchsbescheid ist nun innerhalb eines Monats nach Zustellung (13.08.2011) noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg möglich.
"Wir freuen uns sehr über diese Bestätigung durch die Kommunalaufsicht. Nun warten wir die Reaktion des Bürgermeisters und des Gemeinderates ab. Wir wünschen uns, dass sie sich nicht für eine Klage gegen die eigenen Bürger entscheiden. Doch das wünschten wir bereits so oft vergeblich. Viel zu viel Geld wurde von der Gemeinde für Rechtsberatung schon unnötig ausgegeben. Damit hätte man in unserem Dorf viel mehr Nützliches bewegen können und auch dem Giersleber Ruf weniger geschadet", so Lothar Stahmann, einer der Vertreter der Bürgerinitiative.
"Wir hoffen, bald ist endgültig klar, dass und wann der Bürgerentscheid stattfindet und die Giersleber mit ihrer Abstimmung endlich ihre Meinung sagen dürfen. Weitere Gespräche mit der Stadt Aschersleben und Vertretern anderer Ortschaften der Stadt Aschersleben sollen eine sachliche Diskussion zum Für und Wider einer Eingliederung ermöglichen. Wir werden Informationen auf der Internetseite www.wirsindgiersleben.de zur Verfügung stellen und auch persönlich für Interessierte da sein", sagt Stephan Richter, ebenfalls Vertreter der Bürgerinitiative.
Für weiterführende Gespräche und Rückfragen stehen wir gern bereit.

 

16. August 2011
Bei der Bürgermeistersprechstunde möchten wir erfragen, wie nun der weitere Verlauf sein wird. Bürgermeister Benno Rietsch wird von seinem Bruder Peter Rietsch vertreten. Seine Aussage im Kern: Das Schreiben der Kommunalaufsicht liege ihm noch nicht vor. Der Gemeinderat werde dann beraten und eine Entscheidung treffen. Sie seien verpflichtet zu prüfen, ob alles rechtens sei.

 

18. August 2011
Die Lokalredakion Aschersleben der Mitteldeutschen Zeitung berichtet über Zulassung des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht. Zu Wort kommen Gerald Becher von der Kommunalaufsicht, Lothar Stahmann und Stephan Richter von der Bürgerinitiative. Den kompletten Bericht finden Sie hier.

 

19. August 2011
Auch die Volksstimme berichtet heute über die Zulassung des Begehrens. Dieser Bericht enthält ebenfalls die Stellungenahmen von Gerald Becher von der Kommunalaufsicht, Lothar Stahmann und Stephan Richter von der Bürgerinitiative. Zudem kommt der stellv. Bürgermeister Peter Rietsch zu Wort. Kernaussage: "Wir lassen das Ganze erst einmal von unserem Rechtsanwalt prüfen". Den gesamten Artikel können Sie hier lesen.

 

06. September 2011
Der Gemeinderat beschließt bei seiner Versammlung, gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht gerichtlich vorzugehen - allerdings nicht einstimmig, sondern mit einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Zudem solle ein Heimatverein gegründet werden, der sich "wirklich für Giersleben einsetzt", so Peter Rietsch.

 

08. Spetember 2011
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über den Gemeinderatsbeschluss. Titel: Gemeinde schaltet Anwalt ein. Zu Wort kommen Stephan Richter, Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Bürger Matthias Winter und Gemeinderatsmitglied Kurt Hoffmann. Hier können Sie den Artikel lesen.